Einrichtung eines Kontos im Jobportal

Die Erstellung eines persönlichen Kontos ermöglicht Ihnen den Zugang zu den online Dienstleistungen des Arbeitsamtes und bietet Ihnen auch die Möglichkeit, sich als arbeitsuchend einzutragen.

Die Einrichtung eines Kontos im Jobportal stellt an sich noch keine Eintragung als Arbeitsuchende/r dar. Wenn Sie bereits als Arbeitsuchende/r beim Arbeitsamt gemeldet sind, bleibt diese Eintragung natürlich weiterhin gültig.

Das Arbeitsamt verpflichtet sich zur Einhaltung der Europäischen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten (DSGVO).
In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch das Arbeitsamt.

Die von Ihnen im Portal mitgeteilten persönlichen Daten dienen der Erstellung Ihrer elektronischen Akte beim Arbeitsamt und Ihres persönlichen Bewerberprofils.

Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang zum Jobportal nur über Ihren Ausweis oder itsme® möglich.

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